Vorsorgevollmacht Drucken E-Mail

Schon frühzeitig sollte jeder von uns vorsorgen für den Fall, nicht mehr alle Angelegenheiten selbstständig regeln zu können, sei es z.B. durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung.
Angehörige oder andere Vertrauenspersonen können in der Situation ohne Vertretungsbefugnis nicht rechtsverbindlich für Sie entscheiden und handeln. Daher ist es wichtig, für den Ernstfall vorzusorgen.
Eine Vollmacht ist eine Willenserklärung, mit der eine andere Person von Ihnen ermächtigt wird, für Sie in den genannten Bereichen Entscheidungen zu treffen .
Der Bevollmächtigte hat Ihre Interessen zu vertreten.
Rechtsgeschäfte, die die bevollmächtigte Person für Sie erledigt, unterliegen nur Ihrer, aber keiner weiteren Kontrolle.
Wer als bevollmächtigte Person das Original besitzt, ist sofort und jederzeit handlungsfähig.
Für eine Vollmacht gibt es keine Formvorschrift, aber eine notarielle Beurkundung wird empfohlen und ist zwingend geboten bei Immobilien- und Grundstücksangelegenheiten.
In einer Vollmacht kann ein Ersatzbevollmächtigter benannt werden für den Fall, dass der Bevollmächtigte ausfällt.
Eine Vollmacht kann nur erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist, d. h. die Tragweite seiner Entscheidungen erkennen kann.

 

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