Im ersten Teil dieser Veranstaltung wird zum Bundesteilhabegesetz informiert (Änderungen, Stufen etc.). Im zweiten Teil wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine Person als erwerbsunfähig im Sinne des SGB XII gilt oder ob Leistungen nach dem SGB II zu beantragen sind. Beispielhaft wird eine Leistungsberechnung vorgestellt.